Lebensrechtler:

Scharfe Kritik an Gesetz zu Gehsteigbelästigung

Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) hat das Gesetzgebungsvorhaben gegen "Gehsteigbelästigungen" als juristisch schwammig und faktisch unnötig kritisiert. Die BVL-Vorsitzende Alexandra Maria Linder sagte in Berlin, schon jetzt könne jeder, der sich bedrängt oder bedroht fühle, Anzeige erstatten.

Als Gehsteigbelästigung werden Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Beratungsstellen, Krankenhäusern und Arztpraxen bezeichnet, die Schwangerschaftskonfliktberatungen anbieten oder Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Bundesregierung hatte am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach solche Protestaktionen vor Abtreibungspraxen künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.

Nach Linders Worten ist eine objektive Bedrohungslage in behauptetem Ausmaß nicht vorhanden. Die Aussagen verschiedener Politikerinnen von angeblich vielfachen psychischen Übergriffen, körperlichem Bedrängen, Behelligen und Beleidigen seien sachlich schwer nachvollziehbar. "Solche Fälle kommen in Deutschland praktisch nicht vor. Wenn Menschen freundlich und respektvoll ein Gespräch oder Hilfe im Schwangerschaftskonflikt anbieten, kann jeder dies frei annehmen oder ablehnen", sagte Linder.

Ebenso wenig gebe es offenbar Vandalismus oder ähnliches gegen staatliche Beratungs- oder gegen Abtreibungseinrichtungen, Angriffe auf Personal oder andere Straftatbestände. Allerdings gebe es "Hass und Hetze" sowie Angriffe auf Einrichtungen von Lebensrechtsorganisationen und freie Beratungsstellen. Dabei verwies sie auch auf eine "Gewaltbereitschaft gegen friedliche Pro-Life-Demonstranten" etwa beim "Marsch für das Leben" in Köln und Berlin.

Mit Blick auf die Ergänzung des Gesetzes, wonach Frauen vor "unwahren" und "verstörenden" Inhalten geschützt werden sollten, stelle sich die Frage, wer dies definiere, sagte Linder. Dies betreffe dann auch Beratungs- oder Abtreibungseinrichtung wo "vorgeburtliche Kinder" häufig unwahr als "Gebärmutterinhalt", "Zellhaufen" oder "Schwangerschaftsgewebe" deklariert würden.

Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, bewertet den Beschluss "Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten", als einen "massiven Eingriff in die Rechte auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Lebensrechtlern genauso zu gewähren ist wie etwa Umwelt- und Klimaschützern". So habe die Justiz bei Verfahren gegen Klimaaktivisten immer wieder hervorgehoben, dass das Menschenrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ein hohes Gut sei und es keinen Schutz vor Konfrontation mit unliebsamen Meinungen geben könne.

Dem BVL gehören nach eigenen Angaben 15 Lebensrechtsverbände an, darunter neben ALfa die Christdemokraten für das Leben und die Ärzte für das Leben.

KNA